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Das wichtigste zuerst!
Rezept-Behandlung
Diese Frage gestaltet sich für viele Patientinnen und Patient immer wieder schwierig. Denn es geht für sie wie in vielen anderen Dingen ums Geld, um "ihr Geld", was sie vielleicht auch für andere Dinge benötigen. Sie aber dennoch auf ihre persönliche Gesundheit, auf ihre gesundheitlichen Probleme bedacht sind.  
Der hauptsächliche Wertegang ist jedoch:
-erst der Hausarzt - dann eine Überweisung zum jeweiligen Spezialisten
 Zu beachten ist/ sind dazu auch viele unterschiedliche Angebote, Gesetzgebungen und Versicherungsmäßig abgeschlossene Versicherungsverträge innerhalb der persönlichen Krankenversicherung. 
Der gesetzliche Dschungel ist groß und vielfältig und nicht meist für den Patienten!
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche und/ oder private Krankenkassen bieten zwar auch Behandlungen aus dem Wellness-Bereich als sogenannte Präventiv-Maßnahmen an. Sind aber letztendlich dann nicht bereit, Quittungen oder Rechnungen für die Ausgaben der Patienten zu akzeptieren bzw. die Ausgaben für einen Teil zu übernehmen oder zurück zu erstatten.  Letztendlich kann der Patient noch versuchen, seine Ausgaben für seine Gesundheit über das eigene Finanzamt anerkennen und abrechnen zu lassen. 
Private Krankenkassen
Auch diese sind natürlich für/um die Gesundheit ihrer Patienten/ Kunden bedacht. Ebenso werden präventive gesundheitliche Maßnahmen oder Behandlungen mit einbezogen/ angeboten. 
Manche private wie auch die gesetzlichen Krankenkassen prüfen, welche Ausbildungen zu den fachlich ausgebildeten Behandlern vorliegt. Der Grund ist, möglichst über den Patienten eine Zusatzversicherung zu erzielen oder die selbst angebotenen Leistungen nicht anzuerkennen bzw. ankennen zu müssen. Hierzu sollte sich der Patient aber selbst Gedanken machen, ob er (wie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse) und wie auch bei seiner privaten Krankenkasse eine Zusatzversicherung erforderlich ist. 
Gesetzliche und Private Krankenkassen und mit Beihilfe-Berechtigung:
Auch hier sei anzumerken, dass Sie als Kassen-, Privat- oder Beihlife-berechtigter Patient zuvor über die persönliche Krankenkasse einen 
Teil ihrer Ausgaben (Vorlage/ Einreichung von Quittungen oder Rechnungen) erfragen und um zurückerstattet bekommen. Anderen Falls gelten Sie als sogenanntenter "Privat- bzw. Selbstzahler". 
Mit freundlichen Grüßen
ihre Shiatsu und therapeutische Massage Erfurt-Ringelberg  



 

 

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